Background knowledge

1.) Hintergrundwissen
2.) Alkoholgrenzwerte in Deutschland
3.) Europäische Norm EN16280 (Personal Breathalyzer)
4.) Europäische Norm EN15964 (Police breathalyzer with printer)


Alkohol - Drogen - Sucht - Beratung


1.) Hintergrundwissen:
 
Alkoholtester (auch Alkomat, Alkoholtestgerät genannt) sind Messgeräte die den Atemalkohol (Atemalkoholgehalt) messen. Blut und Atemalkohol stehen im engen Verhältnis zueinander. In der Tiefe der Lunge (in den Alveolaren) sind Blut und Atemluft durch eine dünne, gasdurchlässige Membrane getrennt. Und genau hier findet ein Gasaustausch statt, der als Messgrundlage für Alkoholtester dient. Es wird Sauerstoff vom Blut aufgenommen und Kohlendioxyd und ggf. Alkohol an die Atemluft abgegeben. Um diese Luft aus der Tiefe der Lunge (Alveolarluft) zur Analyse zu erhalten, muss zunächst eine gewisse Mindestmenge an Atemluft abgegeben werden.(ca. 1,2 Liter Atemvolumen). Nur wenn wirklich kräftig gepustet wird und die ausreichende Menge Atemluft ausgeatmet wurde, kommt es zu einer repräsentativen Messung. Die am Markt erhältlichen Alkoholtester unterscheiden sich hauptsächlich in der Verwendung unterschiedlicher Mess-Sensoren. Hier gibt es zum einen den elektrochemische Sensor und/oder Infrarotmessung (Eventialmessung). Ferner gibt es noch die preisgünstigeren Halbleitersensoren. Allen Sensoren ist gemeinsam, dass sie regelmäßig kalibriert werden müssen um die Messgenauigkeit zu erhalten (i.d.R. alle 6 Monate). Die bekanntesten Hersteller bzw. Anbieter am deutschen Markt sind Dräger Safety, Enviteq, Lion, sowie verschiedene Vertriebsfirmen.
 
Alkomaten/Alkoholtester-Modelle unterscheiden sich in Ihrer Ausprägung , d.h.:
 
- welche Art des Alkohol-Sensors (Halbleiter Sensor, Elektrochemischer Senor
  oder in der höchsten Ausprägung, die Kombination mit Infrarot (IR) und einem
  ektrochemischen Sensor) wird verwendet?
- sind die Mess-Sensoren kalibrierbar (Alkoholtester müssen alle 6-10 Monate kalibriert werden)?
- können Einmal-Mundstücken mit Rückatemsperre verwendet werden (sichert die Genauigkeit
  der Messung, sowie hygienischer Aspekt)?
 
Grundsätzlich muss man individuelle Unterschiede, wie ein Körper Alkohol aufnimmt und abbaut berücksichtigen - Folgende Faktoren sind hier maßgeblich:
 
1.) Geschlecht
2.) Alter
3.) Körpergewicht
4.) Grundsätzlicher Alkoholkonsum
5.) Ernährung am Tag der Alkoholmessung
6.) Zeit
7.) Getränkeart (Volumenprozente)
8.) Körperliche Verfassung (Krankheit, Medikamente, Drogen)
9.) Psychische Verfassung (Stress, Müdigkeit)
 

 Es gibt keinen Promille-Wert der für alle Personen identisch ist! – Jeder reagiert anders!
 

Zum Thema Atemalkohol vs. Blutalkoholkonzentration:
 
Atemalkoholkonzentration = AAK (Einheit mg/l)
Blutalkoholkonzentration = BAK (Einheit ‰ Promille)

 
Die Blutalkoholkonzentration bei der Blutentnahme wird durch die (im venösen Blut enthaltene Alkoholmenge) in Milligramm pro Gramm (mg/g) gemessen. Beispiel ein BAK von 0,5 Promille bedeutet somit, dass bei der untersuchten Probe in einem Gramm Blut ein Anteil von 0,5/1000 g (= 0,0005 g) Alkohol enthalten ist.
 
Ausgedehnte Versuchsreihen haben ergeben, dass die Atemalkoholkonzentration (AAK) ca. 1/2.000 der Blutalkoholkonzentration (BAK) in einer zeitgleich entnommenen Blutprobe entspricht. Dieses Verhältnis ist jedoch nicht konstant, sondern von individuellen Faktoren, insbesondere von der jeweiligen Körpertemperatur, abhängig. Auch kommt es in der Zeit, in der der genossene Alkohol noch aus dem Magen-Darmtrakt in das Blut übergeht (Resorptionsphase), zu unterschiedlich starken Alkoholkonzentrationen im arteriellen bzw. venösen Blutkreislauf. Während dieser Phase, die bis zu 2 Stunden nach Trinkende andauert, kann die aus dem venösen Blut bestimmte Blutalkoholkonzentration deshalb von der in der Atemluft gemessenen und dann umgerechneten Konzentration des aus dem arteriellen Blut an die Atemluft abgegebenen Alkohols abweichen.
 
Weil es somit keine konstante Relation zwischen Blut- und Atemalkoholkonzentration gibt, die durch Verwendung eines einheitlichen Faktors eine direkte Umrechnung von AAK in BAK ermöglichen würde, hat der Gesetzgeber alternativ zu dem BAK-Grenzwert von 0,5 ‰ einen eigenständigen AAK-Grenzwert von 0,25 mg/l definiert, dessen Überschreitung lediglich die gleichen Rechtsfolgen zeitigt, wie der dort genannte BAK-Wert. Deswegen messen auch viele von der Polizei verwendeten Geräte in mg/l und nicht in Promille (1,00 ‰ = 0,50 mg/L / 1 mg/L x 2 = ‰)
 



Die Wirkung des Alkohols im menschlichen Körper:
 
Übergang des Alkohols in die Körperflüssigkeit (Resorption):

 ca.  40-50 %  innerhalb  von  15 Minuten
 ca.  65 %  innerhalb  von  30  Minuten
 Rest innerhalb  von 60-70  Minuten

 Gute Mahlzeiten verzögern die Aufnahme
 
Abbaugeschwindigkeit:

 Bei der Frau ca. 0.08 - 0.10 ‰ je Stunde
 Beim Mann ca. 0.10 - 0.15 ‰ je Stunde


 

Wir empfehlen vor Gebrauch der Messgeräte eine
Wartezeit von mindestens 15 - 20 Minuten seit dem Genuss des letzten alkoholischen Getränkes!
Bei richtiger Anwendung (ohne Mundalkohol) ist der Anzeigewert verlässlich.


 
 
Messungen mit allen Atemalkohol-Vortestgeräten sind nicht für den "gerichtsfesten" Nachweis geeignet. Sie dienen z.B. Behörden lediglich zur "Erhärtung" eines Anfangsverdachts. Allen Geräten gemeinsam ist, dass sie zwar kalibrierbar sind jedoch nicht eichfähig (*siehe Eichung), was eine Voraussetzung dafür wäre, dass die damit gemessenen Werte vor Gericht als Beweis anerkannt werden können  
 
*Eichung ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Eichfehlergrenzen nach dem Eichgesetz[1]. In Deutschland ist die Eichung nach dem Eichgesetz eine hoheitliche Aufgabe
Quelle: Wikipedia



2.) Alkoholgrenzwerte in Deutschland
 
In Deutschland gibt es derzeit (Stand: August 2007) für Kraftfahrer gleich vier verschiedene Grenzwerte, die sich zum Einen unmittelbar aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) ergeben und zum Andern von der Rechtsprechung nach rechts- und verkehrsmedizinischen Erkenntnissen festgelegt wurden.
 
Atemalkoholkonzentration = AAK (Einheit mg/l)
Blutalkoholkonzentration = BAK (Einheit ‰ Promille)
 
0,0 ‰
Fahrern oder Fahrerinnen, die sich noch in der Probezeit gem. § 2 a Abs. 1 StVG befinden, oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es künftig untersagt, als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich zu nehmen (1. Hand-lungsalternative) oder die Fahrt anzutreten, obwohl sie noch unter der Wirkung eines solchen Getränks stehen (2. Handlungs-alternative).
 
0,3 ‰
Werden bei einem/einer Kraftfahrzeugführer/-in während der Fahrt Ausfallerscheinungen bemerkt oder verursacht er/sie eine gefährliche Verkehrssituation oder gar einen Unfall und wird zum Vorfallszeitpunkt eine BAK von 0,3 ‰ oder mehr festgestellt, dann ist nach ständiger Rechtsprechung die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Alkohol (eine) der Ursachen für diese relative Fahruntüchtigkeit gewesen ist. Kann dies nachgewiesen werden, dann kommt, je nachdem, ob der Vorfall folgenlos geblieben ist oder zu einer konkreten Gefahr oder gar zu einem Unfall geführt hat, eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) in Betracht.
 
0,5 ‰
Wer als Kraftfahrer/-in mit einer BAK von 0,5 ‰ oder mehr oder mit einem AAK-Wert von 0,25 mg/l oder mehr angetroffen wird, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1 StVG verfolgt, selbst wenn es zu keinerlei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gekommen ist.
 
1,1 ‰
Ab einem BAK-Wert von 1,1 ‰ (entspricht einem AAK-Wert von 0,55 mg/l) beginnt nach ständiger Rechtsprechung der Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit. Wer als Kraftfahrer/-in so viel oder mehr Alkohol im Blut bzw. in der Atemluft hat, gilt allein deswegen und ohne dass der Beweis des Gegenteils möglich wäre, als unfähig, am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen und macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder - wenn ein Unfall passiert oder beinahe passiert wäre - wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) strafbar.
 
Quelle: Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V
 
Weitere Informationen:
"Alkohol im Straßenverkehr" - eine Informationsbrochure des ADAC
Bussgeld-Katalog - Informationsbroschüre vom ADAC Hessen-Thüringen - siehe Seite 10 und 11
 


3.) Zum Thema Europäische Norm EN16280:

Auch die EU hat sich jetzt mal Gedanken gemacht und Richtlinien für sichere und verlässliche Atemalkoholtestgeräte im privaten Bereich (Personal Breathalyzer) in einer  Europäischen Norm beschrieben. Diese Europäische Norm wurde Ende 2012 mit der deutschen Fassung EN 16280:2012 spezifiziert.
Inwieweit (Zeitpunkt) diese Norm jedoch national zwingend vorgeschrieben wird, wurde bis jetzt leider noch nicht festgelegt! Hinsichtlich des Messbereichs stellt die Norm eine Beschränkung der Anzeige auf 1,0 Promille bzw. 0,5 mg/L da. Danach dürfen die Geräte keine Werte oder nur noch Warnungen wie z.B. "Hi" im Display zeigen!

In der Norm wurden folgende Punkte genau definiert bzw. beschrieben:  Norm EN16280: „Atemalkoholtestgeräte für den allgemeinen Gebrauch - Anforderungen und Prüfungen“.

1. Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Typprüfung
5 Sicherheit
5.1 Allgemeines
5.2 Hygiene
5.3 Elektrische Sicherheit
6 Allgemeine Festlegungen
6.1 Allgemeine Anforderungen
6.2 Fehlergrenzen
6.3 Messbereich
6.4 Umgebungsbetriebsbedingungen
6.5 Anwenderfreundlichkeit
6.6 Verfahrensweise zur Probenahme aus der Atemluft
6.7 Darstellung von Ergebnissen
6.8 Justierung/Kalibrierung
6.9 Kalibrierperiode
6.10 Zeit bis zum Erreichen der Betriebsbereitschaft
6.11 Zeit zum Akzeptieren einer Atemprobe
6.12 Wiederholfrequenz von Messungen
6.13 Betriebsdauer mit der Stromversorgung
7 Messtechnische Anforderungen für die Prüfung
7.1 Allgemeine Bedingungen
7.2 Eigenschaften des Prüfgases
7.3 Referenzbedingungen
7.4 Genauigkeitsprüfungen
7.5 Prüfung von Speichereffekten
7.6 Einflussfaktoren
7.7 Mechanische und klimatische Störgröße
8 Kennzeichnung
9 Gebrauchsanweisung


4.) Zum Thema Europäische Norm EN15964

Die europäische Norm EN15964 ist ähnlich der EN16280, beschreibt jedoch Atemalkohol Testgeräte vorwiegend für den behördlichen Bereich. Darin werden Atemalkohol Testgeräte definiert, mit denen die Konzentration an Alkohol gemessen wird, die in einer Atemprobe enthalten ist, mit dem Zweck, eine Selektion oder Voruntersuchung durchzuführen. In dieser Norm werden die Anforderungen an Betriebssicherheit und verhalten, die Prüfverfahren sowie die Anforderungen an Kennzeichnung, Beschriftung und Bedienungsanleitung festgelegt.

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