Für Probeführerscheinbesitzer gilt übrigens die 0,1 ‰ Grenze. Sie müssen je nach gemessenem Blutalkoholwert zusätzlich zur verordneten Maßnahme jedenfalls mit einer Nachschulung und einer Probezeitverlängerung rechnen.
Für Probeführerscheinbesitzer gilt übrigens die 0,1 ‰ Grenze. Sie müssen je nach gemessenem Blutalkoholwert zusätzlich zur verordneten Maßnahme jedenfalls mit einer Nachschulung und einer Probezeitverlängerung rechnen.
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